Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BIOVERA GmbH,

gültig ab          01.01.2020

Anbieter:         BIOVERA GmbH,

Adresse:         2500 Baden, Österreich, Weilburgplatz 3/7/9

FN:                  FN555170b Firmenbuchgericht: Wr. Neustadt,

Tel:                  +43 720 530345

e-mail:             office@biovera.at

zuständige Aufsichtsbehörde: Bezirkshauptmannschaft Baden

zuständige Kammer: Wirtschaftskammer Niederösterreich

 

  1. Geltungsbereich

 

  1. 1 Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der BIOVERA GmbH und dem Kunden für Geschäfte, die im WEBSHOP getätigt wurden, sofern sie nicht im Einzelfall ausdrücklich abgeändert oder ausgeschlossen werden. Alle bisher geltenden Bedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit. Durch Erteilen von Aufträgen erkennt der Käufer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BIOERA GmbH als Rechtsverbindlich an. Der Webshop ist auf Österreich ausgerichtet. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

Diese AGB gelten ausschließlich. Mit der Abgabe einer Bestellung erklärt sich der Kunde mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und ist an sie gebunden. Diese AGB gelten auch für künftige Bestellungen des Kunden, selbst wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

  1. 2 Kunden im Sinn dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Verbraucher. Sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Verbrauchern die Rede ist, sind dies natürliche und juristische Personen, bei denen der Zweck der Bestellung nicht einer gewerblichen, selbstständigen oder vorberuflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, ein Geschäft also nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Die Abgrenzung zwischen Verbraucher und Unternehmen wird im Sinn des Österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) vorgenommen.
     
  2. Vertragsschluss
     
  3. 1 Sämtliche Angebote von BIOVERA GmbH sind unverbindlich; insbesondere stellt die Präsentation der Waren im Webshop kein bindendes Angebot der BIOVERA GmbH dar; sie gelten lediglich als Aufforderung, ein Angebot zu legen. Abbildungen, Zeichnungen, gelten nur als Annäherungswerte, sofern diese beim jeweiligen Produkt nicht als ausdrücklich verbindlicher Fixwert angegeben wurden. Geringfügige und sachlich gerechtfertigte Änderungen nimmt der Kunde in Kauf.

 

  1. 2 Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:

 

  • Auswahl der gewünschten Ware
  • Eingabe der persönlichen Daten für die Bestellung im Webshop (Firmenname, Vorname, Nachname, Straße, Hausnr, PLZ, Ort, Land, e-mail-Adresse, UID Nummer).
  • Einblenden der vorvertraglichen Informationen für Verbraucher (§ 8 Abs 1 und 2 KSchG), sofern sie nicht ohne dies bereits beim Produkt ersichtlich sind.
  • Wahl der Versandart und Art der Bezahlung
  • Prüfung der Angaben im Warenkorb
  • Bestätigung durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“
  • Nochmalige Prüfung und gegebenenfalls Berichtigung der jeweiligen eingegebenen Daten
  • Annahme unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Verbindliche Absendung der Bestellung
  • Bei Auswahl der Zahlung mit einer Kreditkarte werden Sie auf die Seite des Zahlungsabwicklers weitergeleitet um dort Ihre Kreditkartendaten zu erfassen
  • Nach der Bestätigung Ihrer Kreditkartendaten wird der Bestellbetrag von Ihrem Kreditkartenkonto abgebucht und Sie gelangen zurück in unserern Shop

 

  1. 3 Mit Bestellung im Webshop erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot auf Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren. Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der Kunde die vorvertraglichen Informationen für Verbraucher und die AGB als für das Rechtsverhältnis mit der BIOVERA GmbH allein maßgeblich an.

 

  1. 4 BIOVERA GmbH wird den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich bestätigen. Diese Bestätigung dient dem Kunden lediglich als Beleg für den erfolgreichen Eingang der Bestellung und stellt noch keine Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung stellt nur dann eine Annahmeerklärung dar, wenn BIOVERA GmbH dies ausdrücklich schriftlich erklärt.

 

  1. 5 Die BIOVERA GmbH ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang bei BIOVERA GmbH anzunehmen. Diese Annahme erfolgt durch Übermittlung einer schriftlichen Auftragsbestätigung.

    Wird durch BIOVERA GmbH innerhalb der oben festgelegten Fristen eine Auftragsbestätigung nicht an den Kunden abgesendet, so ist die Bindungsfrist des Kunden abgelaufen und der Kaufvertrag nicht zustande gekommen.

    Die BIOVERA GmbH ist berechtigt, die Annahme der Bestellung – etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden – abzulehnen.

 

  1. 6 Der Vertragstext wird von der BIOVERA GmbH gespeichert und dem Kunden nebst den rechtswirksam einbezogenen AGB per E-Mail nach Vertragsschluss zugesandt.
     
  2. RÜCKTRITTSRECHT DES KONSUMENTEN NACH FAGG

 

  1. 1 Als KonsumentIn haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen von diesem Vertrag zurück zu treten.

 

  1. 2 Die Rücktrittsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Im Falle eines Vertrages über mehrere Waren, die in einer einheitlichen Bestellung bestellt aber getrennt geliefert oder in mehreren Bestellungen bestellt und gemeinsam geliefert werden, ab dem Tag, ab dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat.

 

  1. 3 Um Ihr Rücktrittsrecht auszuüben, müssen Sie uns der BIOVERA GmbH, Eugengasse 17/6, 2500 Baden mittels eindeutiger Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, von diesem Vertrag zurück zu treten, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Rücktrittsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

 

  1. 4 Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist absenden.

 

 

  1. 5 Folgen des Rücktritts

Wenn Sie von diesem Vertrag zurücktreten,

 

  1. haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Rücktritt von diesem Vertrag bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

 

  1. haben Sie die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Rücktritt von diesem Vertrag unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

    Sie tragen die Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 

 

  1. 6 Das Rücktrittsrecht besteht nicht für Unternehmer und bei Lieferung von

 

  • Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind;
  • Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde
  • Waren, die aus Hygiene- und Gesundheitsschutzgründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn diese versiegelt geliefert werden und der Kunde die Versiegelung entfernt (zB bei Lebensmittel),
  • Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
  • Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs, die vom Unternehmer im Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten am Wohnsitz, am Aufenthaltsort oder am Arbeitsplatz des Verbrauchers geliefert werden.

 

 

  1. 7 Muster-Rücktrittsformular

(Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

 

 An
[Name]
[Strasse/Haus-Nr.]
[PLZ/Ort]

 

Hiermit erkläre(n) ich/wir (*) den Rücktritt von dem von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

 

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ENDE DER RÜCKTRITTSBELEHRUNG

 

  1. Sonstiger Vertragsrücktritt

 

  • Rücktrittsrecht der BIOVERA GmbH gegen über KonsumentInnen

Die BIOVERA GmbH ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurück zu treten und die Ware heraus zu verlangen. Daneben ist die BIOVERA GmbH berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht nach 9.3. vom Vertrag zurück zu treten und die Ware heraus zu verlangen, wenn die BIOVERA GmbH ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.

Dieser Rücktritt erfolgt unbeschadet des Anspruchs der BIOVERA GmbH auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung. Darüber hinaus schuldet der Kunde der BIOVERA GmbH ein angemessenes Entgelt für die Benützung der Ware.

Für den Fall des Vertragsrücktritts nach 4.1.hat die BIOVERA GmbH die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 15% des Rechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu begehren.

 

  • Vorzeitige Vertragsauflösung gegenüber Unternehmern

Das Recht, Kauf  und Lieferverträge aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch die BIOVERA GmbH liegt insbesondere vor, wenn der Kunde gegen diese Vereinbarung nachhaltig verstößt , Zahlungen nicht termingerecht leistet, geforderte Sicherheiten nicht beibringt, Dritte von ihrer Haftung für den Kunden zurücktreten, wodurch die Sicherung der Forderungen nicht mehr gewährleistet ist, gegen das Vermögen des Kunden ergebnislos Exekution geführt wird, ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Kostendeckung mit der gerichtlichen Feststellung, dass der Kunde zahlungsunfähig ist, abgewiesen wird. Wird über den Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet und das Unternehmen fortgeführt, so steht es im Ermessen der BIOVERA GmbH, für Lieferungen und Leistungen während der Dauer der Unternehmensfortführung entweder Lieferungen und Leistungen von der Vorleistung des Kunden abhängigzumachen oder diese nurmehr Zug um Zug gegen Barzahlung zu erbringen. Die BIOVERA GmbH hat das Recht, ohne vorherige Mahnung, nach den allgemeinen Verzugsregeln insbesondere Sicherheiten zu verwerten, die Forderung an Dritte zur Einziehung weiterzugeben, die Forderung an Dritte zu verkaufen oder Dritte aufgrund ihrer Haftung in Anspruch zu nehmen. Bei vorzeitiger Vertragsauflösung ist die BIOVERA GmbH berechtigt gewährte Rabatte, Boni oder sonstige Vergütungen nicht zu berücksichtigen.
 

  • Unberechtigter Rücktritt des Kunden

Tritt der Kunde, ohne dazu berechtigt zu sein, vom Vertrag zurück oder begehrt er dessen Aufhebung, so hat die BIOVERA GmbH die Wahl auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach Wahl der BIOVERA GmbH entweder einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 15% des Rechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu begehren.

 

 

  • Rücksendung

Kommt es gem. Pkt. 4 zum Vertragsrücktritt (einvernehmlich oder sonst berechtigt), hat der Kunde bereits gelieferte Waren umgehend, spätestens aber binnen 7 Tagen, auf eigene Gefahr und Kosten an die BIOVERA GmbH zurückzusenden. Die Rücksendeadresse lautet: BIOVERA GmbH, Eugengasse 17/6, 2500 Baden

 

 

  1. Preise und Zahlungsbedingungen
     
  • Die angebotenen Preise sind Tagespreise und gelten bis auf Widerruf. Im Preis ist die österreichische Umsatzsteuer enthalten. Für registrierte Händler wird der Preis ohne Umsatzteuer angegeben. Trotz größter Bemühungen könnten wenige Produkte im Webshop oder Katalog mit einem unrichtigen Preis ausgewiesen sein. Bei der Bearbeitung der Bestellung werden auch die Preise überprüft. Liegt ein Fehler bei der Auspreisung vor, und ist der korrekte Preis höher als der Preis auf der Webseite, so wird der Kunde vor der Auftragsbestätigung und vor Versand der Ware kontaktiert, ob er das Produkt zum korrekten Preis kaufen oder stornieren will. Sollte der korrekte Preis der Ware niedriger sein als der auf der Webseite angegebene, so wird der korrekte niedrigere Preis in der Auftragsbestätigung festgehalten und nur dieser Betrag berechnet.

 

Kosten für Verpackung und Versand werden gesondert in Form einer Pauschale in Rechnung gestellt und in der Bestellung als eigene Position ausgewiesen. Diese gelten durch den Kunden mit der Bestellung inhaltlich und der Höhe nach als genehmigt. Maßgeblich sind immer die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise.Der Kunde kann den Preis per Vorkasse, Überweisung, Kreditkarte oder sonstige im online-shop angebotene Zahlungsformen leisten.Die BIOVERA GmbH behält sich das Recht vor, nach Bonitätsprüfung einzelne Zahlungsarten auszuschließen.

 

  • Der Kunde verpflichtet sich spätestens nach Erhalt der Leistung innerhalb von 30 Tagen den Preis zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Kunde in Zahlungsverzug.

Die BIOVERA GmbH ist bei Zahlungsverzug berechtigt 5 % Verzugszinsen p.a., jedenfalls aber die gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen.

Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten. Zahlt der Kunde die geschuldete Summe nach Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht, so hat die BIOVERA GmbH das Recht vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz statt Erfüllung zu verlangen.

  • Für bestimmte Kundengruppen (z.B. Neukunden) bieten wir ausschließlich Zahlung im Voraus mit Kredtikarte an.

 

  • Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der von ihm verschuldeten Eintreibung der Forderung verbundenen notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs – und Einbringungsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen zu tragen.

 

Bei Verzug des Kunden werden eingehende Zahlungen zuerst auf die durch die Einbringlichmachung verschuldeten Kosten außergerichtlicher, auch Inkasso- und anwaltlicher Mahntätigkeit und gerichtlicher Natur, auf die bisher aufgelaufenen Zinsen, erst dann auf das Kapital in Anrechnung gebracht. Bestehen seitens des Kunden gegen die BIOVERA GmbH mehrere Verpflichtungen, erfolgt die Anrechnung der eigehenden Zahlungen in der oben genannten Weise auf jene Rückstände, die am längsten unberichtigt aushaften.

 

  1. Lieferung

 

  • Lieferungen sind nur innerhalb Österreichs möglich. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Kunden angegebene Lieferadresse entsprechend den Lieferbedingungen.
  • Wenn die BIOVERA GmbH die angegebenen Lieferfristen oder vereinbarte Liefertermine überschreitet, so kann der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest der Dauer der ursprünglich angegebenen Lieferfrist setzten und bei deren Überschreitung vom Vertrag zurücktreten.
  • Der Eintritt von Ereignissen, die nicht von der BIOVERA GmbH zu vertreten sind, wie höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Produktionsausfall bei den Zulieferanten oder dergleichen, hemmt den Ablauf von Lieferfristen um die Dauer dieses Ereignisses. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung für die BIOVERA GmbH unmöglich oder unzumutbar, so wird die BIOVERA gmbH im Sinne einer einvernehmlichen Vertragsauflösung von der Lieferverpflichtung frei, ohne dass der Kunde daraus Ansprüche, aus welchem Rechtsgrund immer, gegenüber der BIOVERA GmbH ableiten kann. Die BIOVERA GmbH wird den Kunden hiervon unverzüglich benachrichtig

Dauert die Lieferverzögerung länger als 6 Wochen, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall stehen dem Kunden, keine Schadenersatzansprüche, ausgenommen im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der BIOVERA GmbH, oder sonstigen Ansprüche zu.

 

 

  1. Gefahrenübergang für KonsumentInnen
  • Beim Kunden geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf allerdings erst mit der Übergabe der Ware an den Kunden oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten auf den Kunden über.
  • Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme im Verzug ist.
  1. Gefahrenübergang für Unternehmen
     
    • Gefahrenübergang für Unternehmen: Mit der Übergabe der Ware an den Käufer geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Diebstahl, Qualitätsminderung und ähnliche Beeinträchtigung der Ware auf diesen über. Als Übergabe gilt außer der persönlichen Aushändigung der Ware an den Käufer, wenn diese in dessen Abwesenheit an eine von ihm zur Warenannahme beauftragte Person ausgehändigt oder auf einem vom Käufer vorgesehenen Platz abgestellt wird.

 

  1. Eigentumsvorbehalt für KonsumentInnen
  • Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung (einschließlich Zinsen, Spesen und Kosten) uneingeschränktes Eigentum der BIOVERA GmbH. Der Kunde verpflichtet sich, den Kaufgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung frei von Rechten Dritter zu halten, insbesondere den Kaufgegenstand weder weiter zu veräußern noch zu verpfänden oder Dritten zur Sicherheit zu geben.
  • Dem Kunden ist die Be- und Verarbeitung der Ware während des aufrechten Eigentumsvorbehalts nicht gestattet.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

Der Kunde hat die BIOVERA GmbH unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Vorbehaltsware. Einen Besitzerwechsel der Vorbehaltsware sowie den angegebenen Anschriftenwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

Der Kunde hat der BIOVERA GmbH alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen die Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.

 

  • Die BIOVERA GmbH ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurück zu treten und die Ware heraus zu verlangen. Daneben ist die BIOVERA GmbH berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht nach 8.3. vom Vertrag zurück zu treten und die Ware heraus zu verlangen, wenn der BIOVERA GmbH ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.

Dieser Rücktritt erfolgt unbeschadet des Anspruchs der BIOVERA GmbH auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung. Darüber hinaus schuldet der Kunde der BIOVERA GmbH ein angemessenes Entgelt für die Benützung der Ware. 

  • Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag dürfen, solange die Ware nicht vollständig bezahlt ist, vom Kunden ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der BIOVERA GmbH nicht an Dritte übertragen werden.

 

  1. Eigentumsvorbehalt für Unterhemen
  • Die verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von BIOVERA GmbH. Der Käufer kann die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes veräußern bzw. verarbeiten. Die Veräußerung bzw. Verarbeitung der Ware ist jedoch unzulässig, wenn der Käufer mit der Zahlung fälliger Kaufpreisforderungen in Verzug geraten ist. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die BIOVERA GmbH unbeschadet ihres Rechtes, auf die Vertragserfüllung zu bestehen, berechtigt, die gelieferte Ware auf Kosten des Schuldners zurückzuholen. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung dieser Ware zugunsten Dritter ist ohne Zustimmung der BIOVERA GmbH ausgeschlossen. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen über die Vorbehaltsware hat der Käufer die BIOVERA GmbH unverzüglich unter Übergabe der füreine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Der Eigentumsvorbehalt der BIOVERA GmbH erlischterst mit restloser Bezahlung aller Forderungen der BIOVERA GmbH aus dieser Geschäftsverbindung.

 

  1. Gewährleistung
  • Die BIOVERA GmbH leistet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Gewähr.
  • Die BIOVERA GmbH gibt gegenüber den Kunden keine Garantie im Rechtssinn ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

 

  1.  Mängelrüge für Unternehmen
  • Aus etwaigen Mängeln können Ansprüche nur abgeleitet werden, wenn die Reklamation binnen angemessener Frist (innerhalbvon24StundennachLieferung) erfolgt. Bei begründeter Beanstandung ist die BIOVERA GmbH nach ihrer Wahl zur Ersatzleistung (Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden), Wandlung oder Kaufpreisminderung berechtigt. Darüber hinaus gehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind, außer für den Fall des Vorsatzes, ausgeschlossen. Der Vertragspartner hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Die BIOVERA GmbH leistet nur Gewähr im Ausmaße der Gewährleistung des Herstellers und überträgt alle Gewährleistungsansprüche im gleichen Ausmaß an ihre Abnehmer.
  1. Rechtsnachfolge
  • Sämtliche aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis resultierenden Rechte und Pflichten gehen im Umfang und nach Maßgabe des §38 Abs.1 UGB auf Einzelrechtsnachfolger über, ohne dass eine gesonderte Verständigung des Vertragspartners von diesem Rechtsübergang notwendig wäre. Der Vertragspartner verzichtet hiermit auf sein Widerspruchsrecht iSd § 38 Abs. 2 UGB.

 

  1. Haftungsbeschränkungen

 

  • Schadenersatzansprüche beschränken sich auf Schäden, die von der BIOVERA GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden. Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.

Der Haftungsausschluss gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. Weiters gilt der Haftungsausschluss nicht für der  BIOVERA GmbH zurechenbare Schäden aus der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

 

  • Die BIOVERA GmbH haftet nur für eigene Inhalte auf der Website ihres Onlineshops. Soweit mit Links der Zugang zu anderen Websites ermöglicht wird, ist die BIOVERA GmbH für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Die BIOVERA GmbH macht sich die fremden Inhalte nicht zu Eigen. Sofern die BIOVERA GmbH  Kenntnisse von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhält, wird die BIOVERA GmbH den Zugang zu diesen Websites unverzüglich sperren.

 

  1. Urheberrecht, Adressenänderung
  • Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets geistiges Eigentum der BIOVERA GmbH ; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.
     
  • Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohnadresse dem der BIOVERA GmbH bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
  1. Sonstiges
     
    • Irrtumvorbehalten.
    • Die für die Geschäftsbeziehung relevanten Daten werden von der BIOVERA GmbH elektronisch gespeichert. Art und Umfang dieser Daten ergeben sich aus den Vereinbarungen und den zugesandten Lieferbelegen und Rechnungen.
    • Der Kunde erklärt sich einverstanden, von der BIOVERA GmbH Werbung und Informationen zu Produkten und Dienstleistungen in angemessenem Umfang per EMail zu erhalten. Dem Kunden wird in jedem Werbe EMail die Möglichkeit eingeräumt, den Empfang weiterer Nachrichten abzulehnen.
    • Anderslautende Einkaufsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt.
    • Vertragsergänzungen und –abänderungen sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; auch das Abgehen von diesem Erfordernis bedarf der Schriftform.
    • TransportVersicherungen aller Art (u.ä.) werden nur über Anordnung und auf Kosten des Käufers in dem von ihm gewünschten Ausmaß abgeschlossen.
    • Verpackungsverordnung: Sämtliche gelieferten Verpackungen aller Tarifkategorien sind bei Interseroh Austria, Bonusentpflichtet und sind über die eigene Abfallentsorgung oder örtlichen Abfallsammelzentren zu entsorgen.
    • Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die in den jeweiligen Ordersätzen Preislisten, Bestellbüchern ersichtlichen Bedingungen.

 

  1. Anwendbares Recht

 

Sofern nicht ohnedies aufgrund der Ausrichtung dieses Webshops auf Österreich österreichisches Rechts zur Anwendung gelangt, gilt ausschließlich die Anwendbarkeit österreichischen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

 

Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

 

 

  1. Schlussbestimmungen
  • Die Vertragssprache ist Deutsch.
  • Wenn der Kunde diese Verkaufsbedingungen verletzt und die BIOVERA GmbH dagegen nichts unternimmt, bedeutet das nicht, dass die BIOVERA GmbH auf seine Rechte verzichtet. Die BIOVERA GmbH bleibt weiterhin berechtigt seine Rechte bei einem anderen/neuerlichen Verstoß gegen die Verkaufsbedingungen durch den Kunden auszuüben.
  • Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.