1. RÜCKTRITTSRECHT DES KONSUMENTEN NACH FAGG
1.1 Als KonsumentIn haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen von diesem Vertrag zurück zu treten.
1.2 Die Rücktrittsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Im Falle eines Vertrages über mehrere Waren, die in einer einheitlichen Bestellung bestellt aber getrennt geliefert oder in mehreren Bestellungen bestellt und gemeinsam geliefert werden, ab dem Tag, ab dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat.
1.3 Um Ihr Rücktrittsrecht auszuüben, müssen Sie uns der BIOVERA GmbH, Eugengasse 17/6, 2500 Baden mittels eindeutiger Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, von diesem Vertrag zurück zu treten, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Rücktrittsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
1.4 Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist absenden.
1.5 Folgen des Rücktritts
Wenn Sie von diesem Vertrag zurücktreten,
1.6 Das Rücktrittsrecht besteht nicht für Unternehmer und bei Lieferung von
1.7 Muster-Rücktrittsformular
(Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An
[Name]
[Strasse/Haus-Nr.]
[PLZ/Ort]
Hiermit erkläre(n) ich/wir (*) den Rücktritt von dem von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ENDE DER RÜCKTRITTSBELEHRUNG
2. Sonstiger Vertragsrücktritt
Die BIOVERA GmbH ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurück zu treten und die Ware heraus zu verlangen. Daneben ist die BIOVERA GmbH berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht nach 9.3. vom Vertrag zurück zu treten und die Ware heraus zu verlangen, wenn die BIOVERA GmbH ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.
Dieser Rücktritt erfolgt unbeschadet des Anspruchs der BIOVERA GmbH auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung. Darüber hinaus schuldet der Kunde der BIOVERA GmbH ein angemessenes Entgelt für die Benützung der Ware.
Für den Fall des Vertragsrücktritts nach 4.1.hat die BIOVERA GmbH die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 15% des Rechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu begehren.
Das Recht, Kauf‐ und Lieferverträge aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch die BIOVERA GmbH liegt insbesondere vor, wenn der Kunde gegen diese Vereinbarung nachhaltig verstößt , Zahlungen nicht termingerecht leistet, geforderte Sicherheiten nicht beibringt, Dritte von ihrer Haftung für den Kunden zurücktreten, wodurch die Sicherung der Forderungen nicht mehr gewährleistet ist, gegen das Vermögen des Kunden ergebnislos Exekution geführt wird, ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Kostendeckung mit der gerichtlichen Feststellung, dass der Kunde zahlungsunfähig ist, abgewiesen wird. Wird über den Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet und das Unternehmen fortgeführt, so steht es im Ermessen der BIOVERA GmbH, für Lieferungen und Leistungen während der Dauer der Unternehmensfortführung entweder Lieferungen und Leistungen von der Vorleistung des Kunden abhängigzumachen oder diese nurmehr Zug um Zug gegen Barzahlung zu erbringen. Die BIOVERA GmbH hat das Recht, ohne vorherige Mahnung, nach den allgemeinen Verzugsregeln insbesondere Sicherheiten zu verwerten, die Forderung an Dritte zur Einziehung weiterzugeben, die Forderung an Dritte zu verkaufen oder Dritte aufgrund ihrer Haftung in Anspruch zu nehmen. Bei vorzeitiger Vertragsauflösung ist die BIOVERA GmbH berechtigt gewährte Rabatte, Boni oder sonstige Vergütungen nicht zu berücksichtigen.
Tritt der Kunde, ohne dazu berechtigt zu sein, vom Vertrag zurück oder begehrt er dessen Aufhebung, so hat die BIOVERA GmbH die Wahl auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach Wahl der BIOVERA GmbH entweder einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 15% des Rechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu begehren.
Kommt es gem. Pkt. 4 zum Vertragsrücktritt (einvernehmlich oder sonst berechtigt), hat der Kunde bereits gelieferte Waren umgehend, spätestens aber binnen 7 Tagen, auf eigene Gefahr und Kosten an die BIOVERA GmbH zurückzusenden. Die Rücksendeadresse lautet: BIOVERA GmbH, Eugengasse 17/6, 2500 Baden